Wenn du nicht automatisch in die Rentenversicherung einzahlst, kannst du deine Rente trotzdem erhöhen, indem du freiwillige Beiträge zahlst. Dies ist möglich für Selbstständige, Freiberufler, Ruheständler, Beamte sowie Hausfrauen und Hausmänner.
Viele Selbstständige denken nur an private Rentensparpläne, aber fast immer lohnt es sich, über die freiwillige gesetzliche Versicherung nachzudenken. Als finanzielle Grundlage am klügsten ist es ohnehin, eine Mischung aus Geldanlagen in Fonds oder Aktien, gesetzlicher Rente und möglicherweise einer Immobilie zu haben.
Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland hat niedrige Kosten und ist unabhängig von den Kapitalmärkten. Obwohl das Umlageverfahren keine spezielle Kapitaldeckung hat, investierst du in die zukünftigen Generationen und die Wirtschaftskraft Deutschlands. Die Beiträge der aktuellen arbeitenden Generation werden direkt an die Rentner weitergegeben, was durch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands unterstützt wird.
Nachdem ein Baustein deiner Altersvorsorge in Aktien-ETFs investiert ist, ergänzt die gesetzliche Rente durch ihre Unabhängigkeit von den Kapitalmärkten diesen ETF-Baustein ausgezeichnet.
So viel kannst du einzahlen
Du bestimmst selbst, wie viel du zahlen möchtest. Wenn du genügend Beitragszeiten für deine Rente sammeln willst, ist die Anzahl der Beiträge wichtig. Um deine Rente zu erhöhen, zählt die Höhe der Beiträge.
Für das Jahr 2023 kannst du zwischen 96,72 Euro und 1.357,80 Euro pro Monat einzahlen.
Du kannst die Höhe deiner Beiträge jederzeit ändern, jedoch nicht rückwirkend. Auch kannst du die Zahlungen pausieren und später wieder aufnehmen. Freiwillige Beiträge für ein Kalenderjahr können bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden.
Wie gehst du vor?
1. Beratungstermin vereinbaren
Du findest die nächste Beratungsstelle auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung oder kannst sie telefonisch erfragen. Dort kannst du auch bequem einen Termin machen, entweder telefonisch oder online. Es gibt auch freiwillige Helfer in deiner Nähe, die dich unterstützen, zum Beispiel beim Ausfüllen von Formularen.
2. Entscheidung treffen: Pflichtversicherung oder freiwillige Beiträge
Wähle, ob du freiwillig Beiträge zahlen oder dich freiwillig pflichtversichern möchtest. Die Vor- und Nachteile dieser Optionen werden weiter unten im Text erläutert.
3. Anmeldung
Als Nächstes meldest du dich bei deinem Rentenversicherer. Das geht ganz einfach online auf www.deutscherentenversicherung.de. Dort gibst du an, ab wann und wie viel du einzahlen möchtest. Du kannst die Beiträge außerdem entweder automatisch abbuchen lassen oder selbst überweisen.
Versicherungspflicht auf Antrag oder freiwillige Versicherung
Wenn du dich für die Pflichtversicherung entscheidest, musst du den Antrag innerhalb von fünf Jahren nach Beginn deiner Tätigkeit stellen. Die Pflichtversicherung endet, wenn du deine Tätigkeit aufgibst oder die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst. Einmal für die Pflichtversicherung entschieden, bleibt diese bestehen, solange du selbstständig arbeitest.
Eine Pflichtversicherung hat Vorteile
Pflichtversicherte haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen. Selbstständige, die Pflichtbeiträge zahlen, können auch die staatliche Förderung einer Riester-Rente nutzen, was aber momentan nur für Personen mit niedrigem Einkommen ratsam ist.
Höhe der Beiträge bei Pflichtversicherung
Höhe der Beiträge bei Pflichtversicherung
- Regelbeitrag: Du kannst den vollen Regelbeitrag unabhängig von deinem tatsächlichen Einkommen zahlen. Im Jahr 2023 sind das monatlich 631,47 Euro in den alten und 611,94 Euro in den neuen Bundesländern.
- Halber Regelbeitrag für Anfänger: In den ersten drei Kalenderjahren nach Beginn deiner Selbstständigkeit kannst du dich für den halben Regelbeitrag entscheiden. Das sind im Jahr 2023 monatlich 315,74 Euro in den alten und 305,97 Euro in den neuen Bundesländern.
- Einkommensabhängiger Beitrag: Selbstständige können auch niedrigere oder höhere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen, wenn sie nachweisen können, dass ihr Einkommen vom letzten Einkommensteuerbescheid abweicht.
